Aktuelles Thema zur Zahngesundheit bei Pflegebedürftigen

Das Problem

Unser IGAV Mitglied Horst Willeweit aus Bielefeld hat ein lange vernachlässigtes Thema bei der Versorgung von Pflegebedürftigen beleuchtet.  
Er beschreibt eine besorgniserregende Versorgungslücke bei der Mundgesundheit, die oft schwerwiegende gesundheitliche Folgen hat. Viele Betroffene haben seit geraumer Zeit keine zahnärzliche Behandlung oder Kontrolle erfahren. 

Die Folgen

Mangelnde Mundhygiene führt bei  den Pflegebedürftigen nicht nur zu Schmerzen, sondern kann lebensgefährliche Krankheiten auslösen. Ein beispielhaft, tragischer Fall zeigt, dass unbehandelte Entzündungen im Mundraum mutmaßlich eine tödliche Lungenentzündung bei einer Heimbewohnerin verursachten.
Obwohl Heime gesetzlich zu Kooperationsverträgen mit Zahnärzten verpflichtet sind, fehlen Diese häufig bundesweit. Selbst in der Region Westfalen-Lippe, die in dem Bereich als führend gilt, hat ca. jede vierte Einrichtung keinen solchen Vertrag.
 

Verträge heilen keine Zähne

Aber ein Vertrag allein garantiert noch keine gute Versorgung. Oft fehlt es an Unterstützung durch das überlastete Pflegepersonal, oder Zahnärzte scheuen den Aufwand, da ihre Praxen nicht für die speziellen Bedürfnisse (z. B. Liegendtransporte oder Vollnarkose) gerüstet. Die Mundgesundheitsstudie 2025 belegt, dass Pflegebedürftige deutlich häufiger unter Karies, Parodontitis und defektem Zahnersatz leiden als der Rest der Bevölkerung.
 

Das müssen Zuständige ändern!

Experten wie der Praxisberater Horst Willeweit und Zahnärzte fordern eine stärkere Professionalisierung der Alterszahnmedizin. Notwendig seien:
  * Spezialisierte Praxen mit Barrierefreiheit für Betten/Rollstühle.
  * Möglichkeiten für Behandlungen unter Vollnarkose.
  * Ein besserer Austausch und eine proaktive Aufklärung durch Zahnärzte, damit der Kontakt zu Patienten bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit nicht abreiß

 

Was soll man beachten, wenn der Pflegefall eintritt?

Was bedeutet es für mich, wenn ich "pflegebedürftig" werden sollte?

Aufgabe nicht erfüllt

Unser Kommentar zum Bericht  „Eigenanteil im Heim steigt“   (Neue Westfälische vom 23. Januar 2026) 

Zu den Investitionskosten wird in diesem Bericht noch einmal darauf hingewiesen, dass bei Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 der politische Kompromiss war, dass die Länder die Einsparungen im Bereich der Sozialhilfe für Investitionskosten der Heime zur Verfügung stellen sollten.

 Dieses wurde auch in den Gesetzestext übernommen (§ 9 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 11). Im Gesetz wurde weiter festgeschrieben, dass die Länder verantwortlich sind für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur.   

Dennoch haben es die Länder in den vergangenen 30 Jahren unterlassen, diese im Gesetz verankerte Aufgabe zu erfüllen. Wenn nur die Hälfte der Einsparungen im Bereich der Sozialhilfe für Investitionen im Bereich der Pflege zur Verfügung gestellt worden wäre, reden wir hier über einen Betrag von fast 100 Milliarden Euro.

Wenn dieser Betrag den Pflegeheimen, wie es im Gesetz steht, von den Ländern zur Verfügung gestellt worden wäre, wären die von den Bewohnern zu leistenden Eigenanteile um mindestens 600 Euro im Monat niedriger.

Der Zeitraum von 30 Jahren macht allerdings deutlich, dass es egal war, welche Partei politische Verantwortung im Land hatte. Werden die Sorgen der älter werdenden Menschen von der Politik ignoriert?


Wolfgang Diembeck
33818 Leopoldshöhe
 

Download: Was es bedeutet, wenn ich pflegebedürftig werde.

Haben sie rechtliche Probleme mit der Pflegeeinrichtung, können sich an den BIVA-Pflegeschutzbund in Bonn wenden.

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